Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafverteidiger Thomas Urban

Warum Fachanwalt?

Wenn Sie ein spezielles Problem auf einem bestimmten Rechtsgebiet haben, beispielsweise wurden Sie in der Probezeit geblitzt oder möchten ein Fahrverbot umgehen, dann sollten Sie sich auch an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Erkundigen Sie sich nach den Kenntnissen und Erfahrungen Ihres Anwalts. Es geht schließlich um Ihr Recht!


Was zeichnet einen Fachanwalt für Verkehrsrecht gegenüber anderen Anwälten aus?


Die Verleihung des Titels “Fachanwalt für Verkehrsrecht” ist an zahlreiche Voraussetzungen gebunden. Dieser Titel ist Beweis der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen eines Rechtsanwaltes. So wird die hohe Qualität in der Beratung und Vertretung der Mandanten dauerhaft gewährleistet.


Ein Fachanwalt muss:


  • mindestens drei Jahre ununterbrochen als Rechtsanwalt tätig gewesen sein (ich bin seit 2007 ununterbrochen als Rechtsanwalt zugelassen und tätig, bevor ich 2012 den Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht erlangt habe).
  • einen speziellen Lehrgang mit intensivster Schulung und strengen Prüfungen absolvieren.
  • eine große Anzahl von verkehrsrechtlichen Fällen in den verschiedensten Bereichen des Verkehrsrechts (Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsversicherungsrecht, Verkehrsverwaltungsrecht) bearbeitet haben.
  • auch nach Erlangung des Fachanwaltstitels jährlich mehrere Fortbildungsveranstaltungen, die zur Weiterführung des Titels berechtigen,

       besuchen.


Der Titel eines Fachanwalts ist also nicht nur eine reine Formalie, sondern ein Prädikat für Spezialwissen und Praxiserfahrung.


Qualitätssicherung durch Fortbildung


Wer Fachanwalt ist und Fachanwalt bleiben möchte, ist verpflichtet, sich jährlich fortzubilden. Die zuständige Rechtsanwaltskammer prüft die Voraussetzungen und ist sowohl für die Verleihung des Fachanwaltstitels als auch für die Kontrolle der Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung

zuständig.


Interessant für Sie als Mandanten ist, dass nur die Fachanwälte gegenüber den Rechtsanwaltskammern die Teilnahme an Fortbildungen jährlich nachweisen müssen.


Bei einem Fachanwalt haben Sie also immer die Gewähr, dass das „Know-how“ immer auf dem neuesten Stand ist und alle Register gezogen werden können, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.


Vielfältigkeit des Fachgebietes


Die Bereiche sind keineswegs abschließend, da das Verkehrsrecht sehr viele unterschiedliche Rechtsgebiete und Rechtsbegriffe mit umfasst.


Verkehrszivilrecht


  • Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen
  • Schadenregulierung nach sonstigen Unfällen und Ereignissen (z. B. Glatteis, Dachlawinen, Waschanlagen, Tiefgaragen, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten etc.)
  • Sachschäden und Personenschäden
  • Reparaturkosten, Wertminderung, Sachverständigenkosten
  • Nutzungsausfall, Mietwagenkosten
  • Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden
  • Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen
  • Ansprüche aus Sachmängelhaftung (z.B. Rücktritt vom Kaufvertrag nach Autokauf)
  • Ansprüche aus Werkvertrag (z.B. Reparatur eines Kraftfahrzeuges)
  • Gewährleistung und Garantie
  • Verkehrsversicherungsrecht
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Vollkaskoversicherung (z.B. selbstverschuldeter Unfall, Vandalismus)
  • Teilkaskoversicherung (z.B. Autodiebstahl, Wildschaden, Glasbruch, Hagelschaden, Brand)
  • Regress (z.B. nach Fahrerflucht, nach Trunkenheitsfahrt)


Verkehrsstrafrecht


  • Unfallflucht, Fahrerflucht – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Fahren unter Alkohol und Drogeneinfluss – Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Führerscheinentzug Alkohol
  • Führerscheinentzug Drogen
  • Fahrverbot – Fahrverbot umgehen


Verkehrsordnungswidrigkeiten


  • Bußgeld, Blitzer, Punkte
  • Rotlichtverstoß
  • Geschwindigkeitsverstoß
  • Handyverstoß
  • Abstandsverstoß
  • Vorfahrtsverstoß
  • Überholverstoß
  • Halte- und Parkverstöße
  • Verursachung eines Verkehrsunfalls
  • Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss
  • Fahrverbot – Fahrverbot umgehen
  • Besonderheiten in der Probezeit: In der Probezeit geblitzt?


Verkehrsverwaltungsrecht


  • Erlangung der Fahrerlaubnis
  • Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • MPU, medizinisch-psychologische Untersuchung, Idiotentest
  • Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung oder Begutachtung
  • Fahrtenbuchauflage
  • Abschleppen von Kraftfahrzeugen
  • Verwarnung nach Punktesystem
  • Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister)
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