Betäubungsmittelstrafrecht
Als Fachanwalt für Strafrecht stellt auch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) einen nicht unwesentlichen Teil meiner forensischen Arbeit im Bereich der Strafverteidigung dar.
Es kann bei den im Raum stehenden Vorwürfen z. B. um den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln gehen, aber auch um im Strafrahmen schwer wiegende Vorwürfe der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Jeder Sachverhalt bedarf einer einzelfallbezogenen Betrachtung, um das Maximum der möglichen Verteidigung zu erreichen, vom Durchsetzen eines minder schweren Falles bis hin zur vollständigen Straffreiheit bei dem Erwirken eines gegebenenfalls im Raum stehenden Beweisverwertungsverbots.