Kosten Ihrer Verteidigung und Vertretung
Aufgrund der Individualität jedes einzelnen Mandats und des dahinter stehenden Sachverhalts wird für jede Verteidigung und Vertretung gesondert ein faires Honorar vereinbart.
Es kommt eine Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in Betracht, wobei in Strafsachen in geeigneten Fällen auch die Übernahme Ihrer Pflichtverteidigung in Erwägung gezogen werden kann.
Etwaig abzuschließende Vergütungsvereinbarungen werden mit Ihnen individuell abgeschlossen.
Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, wird von mir mit dieser in Kontakt getreten und für Sie um Kostendeckung gebeten.
Ein Erstgespräch können Sie jederzeit telefonisch über die Kanzlei (02831 - 910 32 70) oder per E-Mail ( info@legis-urban.de ) vereinbaren, damit Ihre Verteidigung bzw.Vertretung effektiv in die Wege geleitet werden kann.
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