Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafverteidiger Thomas Urban

Allgemeines Strafrecht

Auch bei strafrechtlichen Vorwürfen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Verkehrsstrafrecht stehen, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Strafverteidiger zur Verfügung.


Egal, ob Sie sich mit der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens konfrontiert sehen oder aber bereits ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht eingegangen ist: ich stehe Ihnen in jedem Verfahrensstadium als kompetenter und Ihre Interessen umfassend vertetender Rechtsanwalt im Bereich der Strafverteidigung zur Verfügung.


Auch hier gilt, dass Sie von Beginn an das Recht haben, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen, so dass Sie auf Ihnen gegenüber erhobene Vorwürfe zunächst von Ihrem Schweige- bzw. Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen sollten. Dieses darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.


Umgehend nach meiner Einschaltung werde ich Akteneinsicht beantragen, um den gegen Sie gemachten Vorwürfen auf den Grund zu gehen und die vorliegenden Beweise zu prüfen.


Diese können dann im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens, des Zwischenverfahrens oder des Hauptverfahrens vor Gericht kritisch hinterfragt und bewertet werden, was in der Folge dann zu einer Einstellung des gegen Sie geführten Verfahrens oder im Idealfall zu einem Freispruch führen kann, soweit unberechtigt Anklage gegen Sie erhoben wurde.

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