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Sollte z.B. ein Angehöriger von Ihnen festgenommen worden sein und dem Haftrichter vorgeführt werden bzw. sich bereits in Untersuchungshaft befinden, so kann ich auch die strafrechtlichen Interessen Ihres Angehörigen wahrnehmen und z.B. durch den Antrag auf Haftprüfung oder Einlegung einer Haftbeschwerde auf dessen Freilassung hinwirken.
Sollte Ihnen der Zugang zu einem Angehörigen wegen desser Untersuchungshaft derzeit verwehrt sein, so kann ich Ihnen bei dem geplanten Besuch in der Justizvollzugsanstalt (JVA) durch Vermittlung einer notwendigen Besuchserlaubnis (zu erteilen üblicherweise durch die Staatsanwaltschaft) zur Seite stehen.
Bedenken Sie, dass es in solchen Situationen häufig zu emotionalen Ausnahmezuständen kommen kann, so dass kompetente Hilfe durch eine mit dem Untersuchungshaftrecht vertraute Person absolut notwendig ist.
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafverteidiger
Thomas Urban
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