Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafverteidiger Thomas Urban

Verkehrsstrafrecht

Mit dem Strafrecht kann man auch im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr schneller konfrontiert sein, als man denkt.

In einem solchen Fall ist schnelle und fachanwaltliche Hilfe absolut notwendig.


Das Verkehrsstrafrecht umfasst u.a. Vorwürfe wie z.B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“), fahrlässige Tötung oder Verletzung einer anderen Person, Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss, etc.


Wird hierauf nicht angemessen und schnell reagiert, so kann sich dieses nicht selten auch existenzbedrohend auswirken; insbesondere wenn man in beruflicher Hinsicht auf den Führerschein angewiesen ist bzw. durch den Ihnen zur Last gelegten Vorfall schwere Konsequenzen entstanden sind.


Um die Gefahr eines gerichtlichen Verfahrens gegen Sie zu vermeiden, ist die frühzeitige Einschaltung eines auf das Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalts unbedingt erforderlich.



Dieses gilt in jedem Verfahrensstadium, auch bereits bei dem erstmaligen Kontakt mit der den Vorfall aufnehmenden Polizeibehörde.

Verweisen Sie bereits hierbei auf das Ihnen als beschuldigter Person zustehende Schweigerecht bzw. Aussageverweigerungsrecht (das nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden darf) und nehmen umgehend Kontakt mit meiner Kanzlei auf.


Von hier aus werden dann in Ihrem Interesse alle weiteren notwendigen Schritte in die Wege geleitet.

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