Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafverteidiger Thomas Urban

Verkehrszivilrecht (Unfallregulierung /Schadensabwicklung /Schadensersatz u.a.)

Die Zulassungszahlen von Kraftfahrzeugen in Deutschland steigen stetig. Kein Wunder, dass das Verkehrsrecht einen wichtigen Platz in unserem Leben einnimmt. Verkehrsunfälle gehören leider häufig zum Alltag.


Ich vertrete Ihre Interessen als Fachanwalt für Verkehrsrecht regional als auch überregional. Auch die Abwicklung im Ausland stattgefundener Unfälle wird professionell von hier aus erledigt, nötigenfalls unter Einschaltung im Ausland ansässiger und spezialisierter Kollegen, da bei Auslandsunfällen üblicherweise auch das ausländische Recht des Staates, in dem der Unfall geschehen ist, gilt.


Das Verkehrsrecht ist ein vielfältiges Rechtsgebiet, dessen Vielschichtigkeit und Komplexität eine besondere Spezialisierung erfordert, wie sie durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht gewährleistet ist.


Zur alltäglichen Arbeit auf diesem Rechtsgebiet zählt die Unfallschadenregulierung, wozu insbesondere die Geltendmachung von Fahrzeug- und sonstigen Sachschäden gehört.


Darüber hinaus werden Ihre Interessen sachgerecht vertreten, wenn durch ein Verkehrsunfallereignis ein Personenschaden, also die Verletzung einer Person, verursacht wurde. In diesem Fall werden Ansprüche wie SchmerzensgeldVerdienstausfallHaushaltsführungsschadenvermehrte BedürfnisseRentenansprüche oder aber gar Ansprüche wegen der Tötung einer Person gegenüber der Gegenseite geltend gemacht.



Zum Verkehrszivilrecht gehören allerdings auch Ansprüche aus einem Kaufvertrag, so z.B. im Hinblick auf Gewährleistungspflichten des Verkäufers und Streit über etwaige Garantieansprüche oder geltend gemachte Zusicherungen aus einem Kaufvertrag eines Gebraucht- oder eines Neufahrzeuges.

Bei all diesen Fragen stehen mein Team und ich Ihnen beratend und unterstützend zur Verfügung.

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