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Darüber hinaus stehen mein Team und ich Ihnen nach Absprache auch bei der Lösung rechtlicher Probleme in weiteren Rechtsgebieten zur
Verfügung.
Sollte ein Rechtsgebiet von hier aus nicht bearbeitet werden, so kann selbstverständlich eine Vermittlung an einen auf das jeweilige Fachgebiet spezialisierten Kollegen bzw. spezialisierte Kollegin erfolgen.
Für den Fall, dass Ihre Angelegenheit aufgrund der Bedeutung des Rechtsstreits bzw. der Bedeutung der zugrundeliegenden Rechtsfragen vom Bundesgerichtshof (BGH) als oberstem deutschen Zivilgericht entschieden werden muss, so erfolgt eine Verweisung an eine BGH-Kanzlei, wobei mein Team und ich im Rahmen der Korrespondenz – sofern gewünscht – weiter zu Ihrer Verfügung stehen, damit Sie von Beginn des Rechtsstreits an den bisherigen Ansprechpartner haben, an den Sie sich bei Rückfragen wenden können.
Diese notwendigerweise vorzunehmende Verweisung an die BGH-Kanzlei rührt daher, dass in Deutschland lediglich 40 (Stand: 2020) Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof zugelassen sind und alleine diese Kollegen die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof durchführen dürfen. Diese Kollegen bearbeiten auch alleine solche vor dem BGH in Zivilsachen laufenden Verfahren und keine Instanzverfahren, übernehmen also keine zivilrechtliche Vertretung vor den Amtsgerichten, den Landgerichten und den Oberlandesgerichten.
Sollte auch Ihre Angelegenheit den Bundesgerichtshof erreichen, so können Sie darauf vertrauen, dass mein Team und ich die Sache an eine beim Bundesgerichtshof zugelassene Kanzlei weitergeben können, mit welcher bereits gute Erfahrungen bestehen und die hiesige Mandanten bereits mehrfach erfolgreich vertreten hat.
Bei Rückfragen hinsichtlich der möglichen Übernahme eines Mandats nehmen Sie gerne Kontakt mit der Kanzlei auf.
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafverteidiger
Thomas Urban
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