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Neben dem Verkehrszivilrecht - also der Unfallregulierung - und dem Verkehrsstrafrecht zählt auch das Bußgeldrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht zu einem Schwerpunkt meiner fachanwaltlichen Beratung und Vertretung. Unter Verkehrsordnungswidrigkeiten fallen Delikte wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu geringe Sicherheitsabstände, Lenkzeitverstöße (bei Berufskraftfahrern) und Verstöße bei der Ladungssicherung.
Um hier bereits im Rahmen des Verwaltungsverfahrens bei der Bußgeldbehörde entscheidende Schritte einleiten zu könnnen, ist frühzeitige fachanwaltliche Hilfe notwendig.
Auf diesem Wege kann frühzeitig Akteneinsicht bei der Behörde beantragt werden, um die gegen Sie erhobenen Vorwürfe aufzuklären und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwerfen.
Sollten Sie sich bereits mit einem Bußgeldbescheid, - z.B. wegen des Vorwurfes der Geschwindigkeitsüberschreitung - konfrontiert sehen und mit der gegen Sie verhängten Konsequenz, z.B. einem Fahrverbot - nicht einverstanden sein, so kann von hier aus Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt und können Ihre rechtlichen Interessen auch in einem gerichtlichen Verfahren von mir vertreten werden.
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafverteidiger
Thomas Urban
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